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Ägypten: Einreise mit Personalausweis statt Reisepass?

Einreisebestimmungen

Ägypten: Einreise mit Personalausweis statt Reisepass?

Bei der Einreise nach Ägypten mit dem Personalausweis ist die ehrliche Antwort: Diese Frage beantworten wir Ihnen nicht, und das ist Absicht. Sie gehört zu den ägyptischen Behörden und zu Ihrem Außenministerium, nicht zu einer Reiseseite. Was wir liefern können, ist der Rest: warum die Frage überhaupt aufkommt, wer sie verbindlich beantwortet, an welcher Stelle ein Fehler auffällt und was Sie in der Zwischenzeit vernünftigerweise tun.

Warum diese Seite die Frage nicht selbst beantwortet

Ob neben dem Reisepass andere Ausweisdokumente akzeptiert werden, ist eine Frage der ägyptischen Behörden. Wir beantworten sie auf dieser Website an keiner Stelle, weder auf der Seite zur Einreise noch hier, und das ist eine bewusste Entscheidung und kein Versehen.

Der Grund ist das Verhältnis von Aufwand und Schaden. Wenn wir Sie zu einer Rückfrage bei der zuständigen Stelle schicken, kostet Sie das einen Anruf oder zehn Minuten auf einer amtlichen Website. Wenn wir uns irren, kostet es Sie den Flug, für den Sie schon bezahlt haben, und im Zweifel die erste Nacht der Reise dazu.

Dazu kommt ein Zeitproblem, das keine Reiseseite löst. Diese Seite wurde an einem Tag geschrieben, und Sie lesen sie an einem anderen. Einreiseregeln ändern sich, und eine Zusammenfassung von uns ändert sich nicht mit. Was sich langsam ändert, steht hier. Was sich schnell ändert, steht bei den Behörden.

Wer die Frage verbindlich beantwortet

Für Reisende mit deutschem Pass sind es die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Ägypten. Dort steht der Abschnitt zu Einreise und Zoll, und dort steht, welche Dokumente das Auswärtige Amt für die Einreise nennt. Aus Österreich gilt das BMEIA, aus der Schweiz das EDA. Die drei schreiben nicht immer dasselbe, und für Sie zählt die Auskunft Ihres eigenen Landes.

Für die Einreiseerlaubnis, also das Visum, ist das offizielle Portal visa2egypt.gov.eg die amtliche Quelle. In den Suchergebnissen steht ein Ring nachgebauter Seiten darum herum, manche mit amtlich wirkenden Siegeln und behördenähnlichen Namen. Sie reichen tatsächlich echte Anträge ein, verlangen aber eine Bearbeitungsgebühr und behalten eine Kopie Ihres Passscans. Wenn Sie das Formular nicht über eine Domain erreicht haben, die auf .gov.eg endet, schließen Sie den Tab.

Und dann gibt es eine dritte Stelle, die viele vergessen und die praktisch zuerst entscheidet: Ihre Fluggesellschaft. Lassen Sie sich deren Auskunft schriftlich geben. Eine telefonische Zusage hilft Ihnen am Schalter nicht.

Warum die Fluggesellschaft die erste Instanz ist

Die Einreise wird an drei Stellen geprüft. Die Fluggesellschaft prüft beim Check-in, ob Sie überhaupt befördert werden dürfen. Die ägyptische Passkontrolle prüft die Erlaubnis. Und Straßenkontrollpunkte im Land prüfen, ob Sie sich dort aufhalten dürfen, wo Sie gerade sind.

Die meisten Probleme entstehen bei der ersten Stelle, also noch zu Hause. Genau das macht die Dokumentenfrage so unangenehm: Der Fehler zeigt sich nicht in Kairo, sondern an Ihrem eigenen Abflughafen, wenige Stunden vor Abflug, gegenüber jemandem, der die Regel nicht ändern darf.

Eine Fluggesellschaft, die jemanden ohne akzeptiertes Dokument befördert, trägt die Folgen dieser Entscheidung selbst. Deshalb wird dort im Zweifel restriktiv geprüft. Wer mit einem Dokument reisen will, das nicht der Reisepass ist, sollte diese Zusage vorher haben und nicht darauf hoffen.

Warum die Frage überhaupt gestellt wird

Sie ist typisch deutsch und österreichisch, und sie ist nachvollziehbar. Wer innerhalb Europas viel unterwegs ist, kennt den Personalausweis als vollwertiges Reisedokument und packt den Reisepass gar nicht erst ein. Die Gewohnheit ist stark, und sie greift genau dann daneben, wenn ein Ziel außerhalb dieses Rahmens liegt.

Der zweite Grund ist banaler: Der Pass ist abgelaufen, liegt bei der Botschaft, oder die Verlängerung dauert länger, als die Reise Zeit lässt. Dann wird aus einer Dokumentenfrage die Hoffnung, dass es auch anders geht. Diese Hoffnung ist ein schlechter Berater für eine Buchung, die Sie nicht stornieren können.

Alles auf dieser Website geht vom Reisepass aus, weil das die Voraussetzung ist, unter der der Rest funktioniert: die Gültigkeitsregel der Fluggesellschaften, die Passnummer im E-Visum, der Einreisestempel. Wenn Sie mit etwas anderem planen, ist das keine kleine Abweichung, sondern eine andere Ausgangslage, die Sie sich bestätigen lassen sollten.

Was Sie in der Zwischenzeit vernünftigerweise tun

Nehmen Sie den Reisepass als Standardfall an und prüfen Sie ihn jetzt. Fluggesellschaften wenden beim Check-in eine Gültigkeitsregel an, üblicherweise sechs Monate über die Einreise hinaus, und sie rechnen mit dem Datum, das im Pass steht. Prüfen Sie außerdem, ob genug freie Seiten übrig sind und ob das Dokument unbeschädigt ist.

Wenn eine dieser drei Bedingungen wackelt, ist die Verlängerung die günstigere Variante, auch wenn sie im Moment ärgerlich ist. Verlängerungen dauern in Stoßzeiten länger, als man denkt, und das ist ein Argument dafür, sie am Tag der Flugsuche anzustoßen und nicht danach.

Erst der Pass, dann die Erlaubnis. Wer die Reihenfolge dreht, beantragt eine Genehmigung auf eine Passnummer, die es bald nicht mehr gibt, und darf den Antrag noch einmal stellen.

Der Sinai-Stempel ändert an der Dokumentenfrage nichts

Wer in Sharm el-Sheikh oder Taba ankommt und im Süden des Sinai bleiben will, bekommt unter Umständen einen kostenlosen Einreisestempel statt eines Visums. Er wird gelegentlich als der einfache Weg gehandelt, und deshalb taucht er in dieser Frage regelmäßig auf.

Er beantwortet sie aber nicht. Der Stempel betrifft die Erlaubnis, nicht das Dokument, und er ist kein Visum. Er erlaubt einen kurzen Aufenthalt in einem festgelegten Teil des Südsinai und nichts darüber hinaus. Kairo, Luxor, Assuan und die Küste des Roten Meeres um Hurghada liegen alle weit außerhalb, ebenso alles am Nil.

Durchgesetzt wird die Grenze an Straßenkontrollpunkten beim Verlassen des Gebiets, nicht am Flughafen. Der Fehler zeigt sich also mitten in einem Tagesausflug. Wenn irgendein Teil der Reise diesen Streifen verlassen könnte, beantragen Sie das reguläre Visum und denken Sie nicht weiter darüber nach.

Der praktische Ablauf, kurz

Vor der Buchung: die Einreisebestimmungen bei Ihrem eigenen Außenministerium nachlesen, also beim Auswärtigen Amt, beim BMEIA oder beim EDA. Danach: die Fluggesellschaft fragen, mit der Sie tatsächlich fliegen wollen, und die Antwort schriftlich aufheben. Erst dann etwas buchen, das Sie nicht stornieren können.

Parallel: den Reisepass prüfen und im Zweifel verlängern. Danach die Einreiseerlaubnis über visa2egypt.gov.eg beantragen, auf die Nummer des Passes, mit dem Sie tatsächlich reisen, und den Namen exakt so eintragen, wie er im Dokument steht.

Und die unbequeme Regel zum Schluss: Wenn Sie nach diesen Schritten immer noch unsicher sind, reisen Sie mit dem Reisepass. Er ist die Variante, die auf jeden Fall funktioniert, und die Zeit für den Antrag ist billiger als die Alternative am Check-in-Schalter.

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen?+

Das beantworten wir hier bewusst nicht. Ob neben dem Reisepass andere Ausweisdokumente akzeptiert werden, ist eine Frage der ägyptischen Behörden, und eine falsche Auskunft an dieser Stelle kostet Sie den bezahlten Flug. Fragen Sie das Auswärtige Amt, aus Österreich das BMEIA und aus der Schweiz das EDA, und lassen Sie sich die Antwort zusätzlich von Ihrer Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Alles auf dieser Website geht vom Reisepass aus.

Warum sagen Sie es mir nicht einfach?+

Weil wir nicht die zuständige Stelle sind und weil sich Einreiseregeln ändern, ohne dass wir davon erfahren. Diese Seite wurde an einem Tag geschrieben, und Sie lesen sie an einem anderen. Eine Zusammenfassung von uns wäre im Zweifel genau in dem Moment veraltet, in dem sie zählt. Was sich langsam ändert, steht hier. Was sich schnell ändert, steht bei den Behörden.

Wer entscheidet am Ende, ob ich mitfliegen darf?+

Praktisch zuerst Ihre Fluggesellschaft, beim Check-in an Ihrem eigenen Abflughafen. Sie prüft, ob Sie überhaupt befördert werden dürfen, und trägt die Folgen, wenn sie jemanden ohne akzeptiertes Dokument mitnimmt. Deshalb wird dort im Zweifel restriktiv geprüft. Danach prüft die ägyptische Passkontrolle die Einreiseerlaubnis, und im Land prüfen Straßenkontrollpunkte, wo Sie sich aufhalten dürfen.

Gilt für Sharm el-Sheikh etwas anderes?+

Beim Visum ja, beim Dokument nicht. Wer in Sharm el-Sheikh oder Taba ankommt und im Südsinai bleibt, bekommt unter Umständen einen kostenlosen Einreisestempel statt eines Visums. Das ist kein Visum und keine Antwort auf die Dokumentenfrage. Der Stempel deckt außerdem nur ein festgelegtes Gebiet ab: Kairo, das Niltal und die Küste um Hurghada liegen außerhalb, und kontrolliert wird an Straßenkontrollpunkten beim Verlassen des Gebiets.

Mein Reisepass ist abgelaufen und die Reise ist bald. Was tun?+

Verlängern, und zwar sofort. Verlängerungen dauern in Stoßzeiten länger, als man denkt, und das ist der Grund, den Antrag am Tag der Flugsuche anzustoßen statt danach. Beantragen Sie die Einreiseerlaubnis erst, wenn Sie die neue Passnummer haben: Eine Genehmigung, die an einer alten Nummer hängt, ist wertlos und muss neu beantragt werden.

Offizielle Quellen

Einreisebestimmungen, Öffnungszeiten, Sicherheitshinweise und Wechselkurse ändern sich. Prüfen Sie sie an der Quelle, nicht hier.

Geschrieben und geprüft von die Redaktion von Ägypten Guide · Zuletzt geprüft am . Einreisebestimmungen, Preise und Öffnungszeiten ändern sich — prüfen Sie alles Entscheidende bei den auf dieser Seite verlinkten offiziellen Stellen nach.

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